Herr Eberle und Frau Mathis

Dafür, dass er als Angehöriger in der Psychiatrie wegen seinen Besuchszeiten zurechtgewiesen wird, kann Herr Eberle kein Verständnis aufbringen.

Dafür, dass er als Angehöriger, der im Umgang mit seiner demenzerkrankten Partnerin erfahren ist, in der Psychiatrie wegen seinen Besuchszeiten zurechtgewiesen wird, kann Herr Eberle kein Verständnis aufbringen.

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Dafür, dass er als Angehöriger in der Psychiatrie wegen seinen Besuchszeiten zurechtgewiesen wird, kann Herr Eberle kein Verständnis aufbringen.

E: Und dann habe ich noch etwas Spezielles erlebt in der B [Klinik]. Ich ging sie jeden Tag besuchen. Der Ort ist um den See herum. Dann komme ich zwei Mal hintereinander um 12:45 Uhr an. Dann sind wir miteinander spazieren gegangen. Wir sind zurückgekommen und die die die Türe aufgemacht hat, hat gesagt, N [Name Partnerin], gehen sie ins Zimmer, ich rede mit dem E [Name Partner] noch etwas. Dann sagt sie, kommen Sie immer um 12:45 Uhr? Ich sagte, ja. Warum? Ich musste an diesem Tag um 15:00 Uhr in R [Ort] sein. Also so, richtig, mir ist das weiter nicht aufgefallen! Und ich weiss, sie schläft in der Norm 10 – 12 Stunden und zwischendrin nehme ich sie einfach raus und wenn sie aufgestanden ist und wir Pläne haben, sagt sie, es war schön. Also, ich kann ein bisschen abschätzen, was man kann. Das hatte ich auch dort das Gefühl, dass das nichts macht. Sie sagte dann, das macht man nicht. Sie müsse diese schlafen lassen. Ich sagte, ja. Sie fragte, können Sie nicht an einen anderen Tag kommen? Ich sagte, jawohl und bin weitergegangen.

Demenz

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